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Koalitionsvertrag Bundesregierung vom 24.11.2021
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Mit großer Spannung haben wir die letzten Wochen auf den Koalitionsvertrag gewartet. Am Mittwochnachmittag war es nun soweit: SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Unsere zentralen Themen Gleichstellung sowie Frauen in Aufsichtsräten und Führungspositionen nehmen zwar nur wenig Raum im Koalitionsvertrag ein, die Ziele jedoch sind hoch gesteckt. In der Präambel steht: „Unsere Maxime ist eine freie Gesellschaft, in der die Gleichstellung von Frauen und Männern verwirklicht ist (…).“ Dieses Ziel will die Bundesregierung noch in diesem Jahrzehnt erreichen.
Die Ampel-Koalition erkennt auch, dass für unsere Gesellschaft und unseren Wohlstand eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen ein handfester Wirtschaftsfaktor ist. Auch dafür ist Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe ein wesentlicher Grundstein.
Um Anreize für Gleichstellung zu schaffen, sieht der Koalitionsvertrag vor, rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen und Rechtsnormen zu modernisieren – vom Familienrecht bis Staatsbürgerrecht. Zudem sollen Erfolge und Handlungsbedarfe sichtbarer gemacht werden. Dazu sollen die Informationen der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und Gremien von Privatwirtschaft und Öffentlichem Dienst erweitert und bei Bedarf gesetzlich nachgeschärft werden. Auch diese Regierung kann sich dabei auf FidAR verlassen: Mit den Women-on-Board-Indizes liefern wir auch in Zukunft die wissenschaftliche Basis für die weiteren politischen Entscheidungen.
Weiter sieht der Koalitionsvertrag Maßnahmen vor, um die Gleichstellung weiter voranzubringen. Dazu gehören u.a. ein neuer Gleichstellungs-Check aller künftigen Gesetze und Maßnahmen, die Schließung der Lohnlücke auf deutscher und EU Ebene, die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes und eine Verbandsklage zu dessen Durchsetzung, die Schließung des Gender Data Gap im medizinischen Bereich, das Gender Budgeting bei finanzpolitischen Maßnahmen, ein Genderaktionsplan mit der Zivilgesellschaft und die Stärkung der paritätischen Beteiligungen von Frauen in Führungsebenen bei gesetzlichen Krankenkasse, kassenärztlichen Vereinigungen und ihrer Spitzenverbände.
Das Ehegattensplitting bleibt unverändert bestehen. Die Lohnsteuerlast wird mit der Überführung der Kombination der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV und damit entsprechend der Höhe der Einkommen prozentual auf die Ehegatten fairer verteilt.
Der Koalitionsvertrag bleibt hinter den in den Wahlprogrammen der Grünen und der SPD vorgesehenen konkreten Maßnahmen zur Ausweitung der Aufsichtsratsquote auf 40 % bzw. 50 % mit Sanktionen zurück. Auch eine von den Grünen angestrebte Ausweitung der Vorstandsquote auf 1/3 Frauen bei der Neubesetzung von Vorstandspositionen in größeren und börsennotierten Unternehmen sieht der Koalitionsvertrag nicht vor.
Außerdem steht bereits fest: Das Ressort Frauen wechselt von der SPD zu den Grünen. Nach letzter Pressemeldung soll Anne Spiegel, bisher Umweltministerin in Rheinland-Pfalz, nun das Amt der Bundesfamilienministerin im Ampel-Kabinett übernehmen. Das Justizministerium wird hingegen von der FDP besetzt. Neuer Justizminister soll Dr. Marco Buschmann werden. Wir sind gespannt.
Stimmen die Mitglieder der Koalitionsparteien dem Koalitionsvertrag zu, so kann die neue Regierung voraussichtlich bereits am 6. Dezember vereidigt werden.
Der vorliegende Koalitionsvertrag lässt uns mit hohen Erwartungen auf die konkrete Umsetzung der ambitionierten Gleichstellungspolitik blicken.
Sollte die neue Regierung ihr erklärtes Ziel erreichen – Gleichstellung bis zum Ende des Jahrzehnts - versprechen wir ein großes Fest. Mit diesem Ziel sind wir bereits vor 15 Jahren angetreten.