Aktueller Gesetzentwurf zur Quote
Am 12. Oktober 2010 hat die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN einen Gesetzentwurf in den deutschen Bundestag eingebracht, der zum Ziel hat, dass ab 1. Januar 2015 mindestens 30% der Aufsichtsratspositionen auf Anteilseignerseite mit Frauen besetzt werden müssen und ab 1. Januar 2017 mindestens 40%. Auf Anteilseignerseite sollen Männer und Frauen jeweils entsprechend ihrem Anteil in der Belegschaft im Aufsichtsrat vertreten sein. FidAR begrüßt diesen neuen Vorstoß zu einer gesetzlichen Quote für die deutschen Aufsichtsräte. Dazu unsere Pressemitteilung vom 12. Oktober 2010.
- Weiterführende Dateien:
PM_101012_Gesetzesinitiative_Frauenquote_end_01.pdf41 K
gesetzentwurf_1703296.pdf192 K