Gesetze und Gesetzesentwürfe

Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Am 2. Juli 2010 hat die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 26. Mai 2010 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger Verbindlichkeit erlangt.

Dies betrifft insbesondere auch die umfangreichen Neuerungen bezüglich der Berücksichtigung von Frauen in Top-Management-Positionen (Ziff. 4.1.5), der Beachtung von Vielfalt (Diversity) bei der Besetzung des Vorstands (Ziff. 5.1.2) und die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat konkrete Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung beschließen und veröffentlichen soll, wobei die konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen sollen (Ziff. 5.4.1).

Diese Ergänzung des Kodex ist ein wichtiger Schritt im Sinne der Erreichung unseres Anliegens, den Frauenanteil in den deutschen Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen. FidAR wird sehr genau beobachten, wie die neuen Vorgaben von den Unternehmen umgesetzt werden.