Aktuelles, Gesetze und Gesetzesentwürfe
Koalitionsvertrag 2013
Auszug aus dem Koalitionsvertrag: (S 102)
Gleichstellung
Frauenquote/Gleichstellung im Erwerbsleben
Frauen in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in
Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unternehmen
gesetzlich einführen.
Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen,
die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens
30 Prozent aufweisen.
Wir werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für
das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben.
Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich
verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im
Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu
veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen
innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und dürfen
nicht nachträglich nach unten berichtigt werden.
Darüber hinaus werden wir Maßnahmen für die Privatwirtschaft ergreifen, die eine
Förderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel haben.
Die Koalition wird im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik
vorantreiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu
erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen. Dazu entwickeln wir einen Gleichstellungsindex
und führen für die Bundesverwaltung eine proaktive Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes
und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.
Auch für die wissenschaftlichen Führungsgremien wollen wir einen Anteil von mindestens
30 Prozent erreichen. Generell werden wir den Frauenanteil im Wissenschaftssystem
durch am Kaskadenmodell orientierte Zielquoten nachhaltig erhöhen.
Entgeltgleichheit
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen
Männern und Frauen nicht zu akzeptieren ist.
Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern,
von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen
und Erfahrungen voranbringen.
Ziel muss es sein, unter anderem die Arbeit in der Pflege, Betreuung und frühkindlicher
Bildung weiter aufzuwerten.
Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung
zu bringen, wollen wir mehr Transparenz herstellen, unter anderem durch eine
Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach dem HGB
auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit von gesetzlichen Kriterien Stellung
zu nehmen. Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein individueller
Auskunftsanspruch festgelegt.
Unternehmen werden dazu aufgefordert, mit Hilfe verbindlicher Verfahren und gemeinsam
mit den
Beschäftigten und unter Beteiligung der Interessenvertreterinnen
und Interessenvertreter im Betrieb in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdiskriminierung
zu beseitigen.
Wir wollen eine Initiative gemeinsam mit den Tarifpartnern starten, um die Muster
von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden.
Geschlechtergerechte Berufswahl: Die Berufs- und Studienfachwahl von jungen
Frauen und Männern ist von traditionellen Rollenbildern geprägt. Der Berufs- und
Studienberatung sowie der Berufsorientierung in der Schule kommt eine große Bedeutung
zu. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei mathematischnaturwissenschaftlich-
technischen Berufen und Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsberufen
wollen wir eine geschlechtergerechte Berufsberatung. Sie muss verbindlich
Informationen über alle Berufs- und Verdienstmöglichkeiten für Mädchen und Jungen
bieten.