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FidAR begrüßt Quoten-Vorstoss der Justizministerkonferenz

„GLEICHBERECHTIGUNG IN DER WIRTSCHAFT JETZT DURCHSETZEN“


  • Gutachten der Justizminister zeigt: Geschlechterquote verfassungsrechtlich zulässig
  • FidAR-Präsidentin: „Wir brauchen jetzt eine überparteiliche Gesetzesinitiative für eine verbindliche Geschlechterquote in Führungspositionen der Wirtschaft
  • E-Petition der Frauenverbände für Mindestquote bietet Handlungsbasis für den Bundestag

Berlin, 17.05.2011: Eine Geschlechterquote für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen deutscher Unternehmen verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und -minister (Justizministerkonferenz / JuMiKo), der in dieser Woche in Halle vorgestellt wird. Die JuMiKo-Vorsitzende und Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Angela Kolb, fordert nach Medienberichten nun einen Gesetzentwurf für eine Quote, der seitens der Justizminister in den Bundesrat eingebracht werden könnte.

„Der Widerstand gegen eine gesetzliche Mindestquote zur Erhöhung des Frauenanteils in den Spitzengremien der Wirtschaft bröckelt weiter. Dies ist angesichts der geringen Fortschritte seit der Vereinbarung einer freiwilligen Selbstverpflichtung vor 10 Jahren kaum verwunderlich. Der Gesetzgeber ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und bestehende Nachteile zu beseitigen. Die Klarstellung der Justizministerkonferenz, dass verfassungsrechtlich keine Bedenken bestehen, die Wirtschaft bei der Gleichberechtigung in die Pflicht zu nehmen, ist eine wichtige Aussage und gibt der Diskussion um die Geschlechterquote neuen Auftrieb“, erklärt FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow.

Die nackten Zahlen des Women-on-Board-Index von FidAR zeigen, dass der öffentliche Druck zwar Wirkung zeigt, ohne eine gesetzliche Regelung aber kaum das Ziel einer angemessenen Vertretung von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen in einem überschaubaren Zeitrahmen erreicht werden kann. Nach dem aktuellen WoB-Index (Stand 30.03.2011) haben sich in den Spitzengremien der DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen nur marginale Änderungen ergeben (www.fidar.de/wobindex). In den Aufsichtsräten liegt der Frauenanteil bei 10 Prozent, in den Vorständen bei nur 3 Prozent. Auf der Anteilseignerseite der Aufsichtsräte liegt der Frauenanteil ebenfalls bei nur 3 Prozent. Nur wenige DAX-Konzerne wie BASF, Daimler und MVV Energie konnten sich seit Januar durch die Berufung von Frauen im Ranking verbessern. „Die erfreulichen Nominierungen von Frauen in den letzten Wochen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mehrheit sich bisher kaum bewegt“, so Schulz- Strelow. „73 der 160 DAX-Unternehmen haben aktuell weder im Aufsichtsrat noch im Vorstand eine Frau. Das Ranking bedarf keiner Analyse. Die Zahlen sprechen für sich.“