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Pressemitteilung zum Gesetzentwurf vom 23.6.2014

FIDAR ZUM GESETZENTWURF ZU GLEICHBERECHTIGTER TEILHABE: „ANSTRENGEN UND UMDENKEN MUSS JETZT DIE DEVISE SEIN“


FidAR-Präsidentin: „Entscheidend ist die Verpflichtung für über 3.500 Unternehmen, ab 2015 Planungen für den Frauenanteil in Führungspositionen zu veröffentlichen“

Berlin, 23.06.2014: Die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Justiz und für Verbraucherschutz haben am Freitag den Entwurf des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ in die Ressortabstimmung gegeben. Damit konkretisieren sich die Leitlinien, die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas am 25.03.2014 vorgestellt hatten; die Umsetzung rückt näher.

„So langsam lichtet sich der Nebel. Wir wissen nun, welche Unternehmen sich auf gesetzliche Regelungen für mehr Frauen in Kontroll- und Führungsgremien sowie in der obersten Managementebene einstellen müssen“, erklärt FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow. „Die gesetzliche Mindestquote ab 2016 wird nur etwas über 100 Unternehmen betreffen. Viel mehr versprechen wir uns daher von den bereits ab 2015 gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen der Planungsziele des Frauenanteils auf den entscheidenden Ebenen der börsennotierten und mitbestimmten ca. 3500 Unternehmen. Das ist ein wirksamer Hebel für einen echten Umbruch für Vielfalt in den Führungsetagen.

Allerdings wird nach Ansicht von FidAR noch viel Überzeugungsarbeit erforderlich sein. „Die Diversity-Kritik wird wieder sehr deutlich formuliert. Die Widerstände folgen altbekannten Argumenten. Wir sagen: Aufsichtsräte müssen nach Qualität und Erfahrung besetzt werden und dafür stehen genügend qualifizierte Frauen zur Verfügung“, betont Schulz-Strelow. „Nicht verweigern, sondern anstrengen und umdenken muss jetzt die Devise sein. Zum Glück gibt es genügend einflussreiche Manager und Unternehmer, die längst erkannt haben, dass mehr Frauen in Führungspositionen ein Gewinn für das Unternehmen sind.“

Wesentliche neue Punkte des Gesetzesentwurfs:

Die Quote bezieht die Anteilseignerseite und die Arbeitnehmerseite der Aufsichtsräte mit ein. Unklar ist, inwieweit Eingriffe in die Betriebsratswahlen zur Steigerung des Frauenanteils rechtlich möglich sind.

Die gesetzliche Mindestquote ab 2016 gilt nicht für Unternehmen in der Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE)

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Planungsziele gilt eine Veröffentlichungspflicht.

Die Planungsziele gelten für die Aufsichtsräte,  Vorstand/Geschäftsführung sowie für die erste Managementebene unter dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung.

Die öffentlichen Unternehmen werden gleichermaßen deutlicher stärker überprüft und die Wirksamkeit des Bundesgremienbesetzungsgesetzes geschärft.

„Wichtig ist, dass wir Klarheit bekommen. Die Bundesregierung ist mit dem Vorhaben im Zeitplan. Es bleiben aber viele Fragen offen, die schnell geklärt werden sollten“, warnt Schulz-Strelow. „Die Europäische Aktiengesellschaft darf nicht zum Schlupfloch für Unternehmen werden, die sich der Diversity verweigern. SE darf nicht bedeuten ‘Sich Entziehen!‘“

FidAR wird das Gesetzgebungsverfahren weiter konstruktiv begleiten. „Es besteht parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen steigen muss. Dies gilt für die Privatwirtschaft wie für öffentliche Unternehmen, entscheidend ist der Zeitrahmen; hier scheiden oder trennen sich die Meinungen“, so Schulz-Strelow.

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist derweil seit Jahresbeginn leicht gestiegen. Der Anteil der Frauen in Aufsichtsräten der 160 im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX notierten Unternehmen liegt aktuell bei 18,9 Prozent (01/2011: 10 Prozent), in den Vorständen stagniert er derweil bei 5,7 Prozent (01/2011: 3 Prozent). Dies ergibt der aktuelle, noch unveröffentlichte Women-on-Board-Index von FidAR (Stand Juni 2014).

Studie zum Women-on-Board-Index: Der Women-on-Board-Index sowie die ausführliche Studie können unter www.wob-index.de eingesehen werden. Diagramme sind in der Pressestelle erhältlich.

Ihre Ansprechpartnerin

Monika Schulz-Strelow, Präsidentin FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V.
Tel.: +49 (30) 887 14 47 13, E-Mail: monika.schulz-strelow@fidar.de

Pressekontakt:

Matthias Struwe | Eye Communications | Agentur für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (7 61) 137 62-21, E-Mail: m.struwe@eyecommunications.de

Über FidAR:

FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V. ist eine überparteiliche und überregionale Initiative, die im Herbst 2005 von Frauen in Führungsposition in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ins Leben gerufen wurde. FidAR strebt eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen und die Verbesserung der Unternehmenskontrolle an. Ziel der Initiative ist die paritätische Besetzung aller Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft. FidAR verfolgt diese Ziele im engen Austausch mit Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und in Kooperation mit den relevanten Wirtschafts- und Frauenverbänden. Mehr Informationen zu FidAR im Internet unter www.fidar.de.

Pressemitteilung vom 23.6.2014 als PDF