Internationales

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Brüssel 21.09.2010

Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 - 2015


EINLEITUNG

Die Erfolge der Europäischen Union bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern haben das Leben vieler EU-Bürgerinnen und –Bürger positiv verändert und bilden das Fundament, auf dem wir nun eine Gesellschaft aufbauen müssen, die sich durch eine echte Gleichstellung auszeichnet.

Im Jahr 1975 berief sich Gabrielle Defrenne (eine Flugbegleiterin bei der nationalen Fluggesellschaft Belgiens) mit Erfolg auf den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit. Die im Fall Defrenne anerkannten Rechte stellen für die in der Europäischen Union lebenden Frauen ein unantastbares Vermächtnis dar. Der Fall führte zum Erlass der ersten europäischen Richtlinien zur Gleichstellung. In jüngster Zeit sind einige positive Trends zu verzeichnen, darunter die steigende Zahl von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die immer besseren Abschlüsse, die sie in der allgemeinen und beruflichen Bildung erzielen. Gleichwohl gibt es auf zahlreichen Gebieten immer noch geschlechterspezifische Unterschiede. Auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen im Niedriglohnsektor nach wie vor überdurchschnittlich und in Führungspositionen unterdurchschnittlich vertreten. Die Beschäftigungsquote von Frauen bleibt niedrig, weil viele Mütter nicht arbeiten, und Frauen leisten im Haushalt noch immer mehr unbezahlte Arbeitsstunden als Männer.

Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern stellen Grundrechtsverstöße dar. Zudem belasten sie die Wirtschaft schwer und führen zur Vergeudung von Talenten. Dagegen kann eine stärkere Gleichstellung den Unternehmen und der Wirtschaft allgemein nur nützen1. Wenn die Ziele der Strategie „Europa 2020“2 – und zwar insbesondere ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – erreicht werden sollen, dann müssen die Potenziale und Talente von Frauen umfassender und effizienter genutzt werden.

Geschlechterrollen beeinflussen nach wie vor wichtige persönliche Entscheidungen in Bezug auf Bildung, Berufswege, Arbeitszeitgestaltung, Familie und Elternschaft. Diese Entscheidungen wirken sich wiederum auf Wirtschaft und Gesellschaft aus. Es liegt daher im allgemeinen Interesse, Frauen und Männern in den verschiedenen Phasen ihres Lebens gleichermaßen echte Wahlmöglichkeiten zu bieten. Die Gleichheit gehört zu den fünf Werten, auf die sich die Union gründet. Die Union ist verpflichtet, bei allen ihren Tätigkeiten die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern3. Die Charta der Grundrechte4 fordert diese Gleichstellung und verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Im März 2010 verabschiedete die Kommission anlässlich des 15. Jahrestags der Erklärung und der Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking und des 30. Jahrestags des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau die Frauen-Charta5, in der die Kommission ihr Engagement für die Gleichstellung erneut bekräftigt und verspricht, die Geschlechterperspektive in allen ihren Politikbereichen stärker zu berücksichtigen.

Auf der Grundlage des Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 sowie des Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter6 werden in der vorliegenden Strategie diejenigen Maßnahmen erläutert, die im Rahmen der in der Frauen-Charta definierten vorrangigen Bereiche durchgeführt werden sollen; ein weiterer Bereich betrifft Querschnittsfragen. Für jeden vorrangigen Bereich wird beschrieben, mit welchen Leitaktionen Veränderungen initiiert und Fortschritte erzielt werden sollen. Noch detailliertere Vorschläge finden sich im beiliegenden Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beruhen auf dem zweigleisigen Ansatz, der sich durch die Kombination des Gender Mainstreaming (damit ist die Einbeziehung der geschlechterspezifischen Dimension in sämtliche Politikfelder gemeint) mit speziellen Maßnahmen auszeichnet. Die vorliegende Strategie bildet das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern, zielt aber außerdem darauf ab, Entwicklungen auf nationaler Ebene voranzutreiben und eine Grundlage für die Zusammenarbeit mit den anderen EU-Organen und sonstigen einschlägigen Akteuren zu bieten.

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Weiterführende Dateien:
COMM_PDF_COM_2010_0491_F_DE_COMMUNICATION.pdf64 K