Führungsgremien : Mehr Frauen für Staatsunternehmen
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Nicht nur Privatunternehmen, auch öffentliche Unternehmen müssen den Frauenanteil in ihren obersten Führungsgremien erhöhen. Von dem seit heute gültigen Gesetz zu Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen sind 43 Unternehmen mit Bundesbeteiligung betroffen. 11 davon haben bislang in ihrem Vorstand noch keine Frau, sie müssen also bei der nächsten Umbesetzung des Vorstands zwingend eine Frau in ihr oberstes Führungsgremium berufen, wie aus einer Analyse der Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) hervorgeht.
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