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Hans Böckler Stiftung: 30 % Quote im Aufsichtsrat - eine Eröffnungsbilanz

Geschlechterquote: Nur ein Fünftel der Unternehmen erfüllt sie bereits,deutlich mehr Frauen auf Arbeitnehmerseite


Die feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte gilt ab dem 1. Januar 2016. Doch ein halbes Jahr davor haben die davon erfassten Unternehmen mehrheitlich großen Nachholbedarf, insbesondere auf Seiten der Anteilseigner. Nach derzeitigem Stand erfüllt nur gut ein Fünftel der 105 Firmen die 30-Prozent-Quote. Und das oft auch nur, weil auf der Arbeitnehmerbank in den Aufsichtsräten mehr Frauen sitzen als vom Gesetz vorgegeben, was Lücken auf der Bank der Anteilseigner ausgleichen kann. Das zeigt eine aktuelle Bilanz der Hans-Böckler-Stiftung.* Arbeitnehmer oder Anteilseigner im Aufsichtsrat können nach dem Gesetz darauf bestehen, dass jede der beiden Bänke für sich die 30-Prozent-Marke erreichen muss. Tun sie das, müssen noch deutlich mehr Frauen in die Aufsichtsräte einziehen, um die Quote zu erfüllen.

*Marion Weckes: 30% Quote im Aufsichtsrat: Eine Eröffnungsbilanz,

Hans-Böckler-Stiftung, Juli 2015. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_12.pdf

Infografik zum Download: http://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=60424&chunk=1