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Pressemitteilung BMFSFJ vom 18.2.2022

Bundesregierung beschließt Zustimmung zur EU-Führungspositionen-Richtlinie


Pressemitteilung des BMFSFJ zum Download: Bundesregierung beschließt Zustimmung zur EU-Führungspositionen-Richtlinie.

Frauen sind in den Führungsetagen von privaten Unternehmen nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Dafür wurde die EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen geschaffen. Am 17. Februar hat die Bundesregierung in der Ampel-Koalition die Zustimmung zur Richtlinie beschlossen, die von Frankreich überarbeitet wurde, und beendet damit eine zehnjährige Blockade.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel: „Deutschland wird im März im EU-Rat für die Führungspositionen-Richtlinie stimmen. So machen wir den Weg frei für mehr Gleichstellung in Europa. Endlich kann eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat zustande kommen. Nach zehn Jahren Blockade erreichen wir damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung. Noch immer haben wir in der Europäischen Union keine Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern. Dabei sehen wir deutlich: verbindliche Quoten wirken. In Ländern mit festgelegtem Frauenanteil sind mitunter doppelt so viele Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen wie in Ländern ohne Quote. Die Richtlinie ist ein notwendiger Schritt für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Zustimmung Deutschlands ebnen wir den Weg für einheitliche Standards in Europa. Deutschland und Frankreich werden gemeinsam zum Motor für die Europäische Gleichstellung.“

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock: „Wenn Frauen in machtpolitischen Schlüsselbereichen nicht angemessen vertreten sind, ist Demokratie nicht vollständig. Das gilt nicht nur in Schwellenländern, sondern genauso auch in Deutschland und in der EU. Es kann nicht sein, dass wir mitten in Europa immer noch mit der Lupe suchen müssen, um Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen zu finden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern ist eine Aufgabe, die ganz vorn in den EU-Verträgen steht. Leider stand Deutschland in Brüssel bisher eher auf der Bremse, wenn es um gemeinsame Zielmarken für Frauen in der Unternehmensführung ging. Das ändern wir jetzt. Ich bin davon überzeugt: Mit einer Personalpolitik, die die gesellschaftliche Realität widerspiegelt, treffen Unternehmen bessere Entscheidungen und sind erfolgreicher. Diversität zahlt sich aus. Ein Wandel in der Unternehmenskultur kann sogar ein Standortfaktor für Europa sein und stärkt unseren Einsatz für Frauenrechte weltweit.“

Über die EU-Führungspositionen-Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist das Ziel, 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.

Mitgliedstaaten, in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen. Somit fällt für Deutschland kein Umsetzungsbedarf an, da mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen gelten.

Am 14. März soll im Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel eine gemeinsame Ratsposition beschlossen werden. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Richtlinie bald verabschiedet wird und in Kraft treten kann.

Quelle: BMFSFJ